Mitgliedschaft

Sie haben die Wahl:

Sie können Mitglied werden

  1. im Verein: Sympathisanten buddhistischer Geisteskultur e.V., dem Förderverein für das „Kloster der Zuflucht“, oder
  2. im Verein: Kloster der Zuflucht e.V.

Worin besteht der Unterschied zwischen den Vereinen?

1. Der Förderverein „Sympathisanten buddhistischer Geisteskultur e.V.“

ist eine Gemeinschaft von Menschen, die mit der buddhistischen Geisteskultur und dem buddhistischen Gedankengut sympathisieren und die solche Werte behüten und verbreiten wollen und als Lebenshilfe gut heißen.

Sie müssen weder erleuchtet sein, noch Buddhismus erklären können, aber helfen sollten Sie wollen – sich selbst und anderen Menschen. Wenn Sie bevorzugen, durch Spenden und monetäre Unterstützung zu helfen, vielleicht sogar organisatorische Aufgaben übernehmen wollen, oder beim Aufbau des Klosters helfen möchten, dann sind Sie im Förderverein des Klosters, den „Sympathisanten buddhistischer Geisteskultur eV.“, gut aufgehoben. Durch Ihren Beitrag unterstützen Sie andere – Gutes zu tun, und tun dadurch selbst Gutes.

In dem Verein gibt es verschiedene Mitgliedsarten:

  1. Fördermitglieder
  2. Aktive Mitglieder
  3. Ehrenmitglieder
  4. Sponsorenmitglieder
  5. Patenmitglieder

Mitglieder des Vereins sind:

  1. Fördermitglieder unterstützen finanziell und tatkräftig den Verein bei der Erfüllung der Vereinszwecke.
    Sie sollten mit der Ideologie des buddhistisch orientierten Vereins sympathisieren und buddhistischer Geisteskultur und Denkweise in ihrem Leben Raum geben wollen. Sie müssen die Ideologie nach außen nicht repräsentieren, erklären oder vorleben können.
  2. Aktive Mitglieder setzen sich ehren- oder hauptamtlich aktiv für die Zwecke des Vereins ein.
    Sie üben sich selbst in buddhistischer Geisteskultur und Denkweise, und sie können buddhistische Geisteskultur und Denkweise zumindest ansatzweise nach außen repräsentieren und erklären.
  3. Ehrenmitglieder können Personen werden,
  • die sich besonders verdient gemacht haben für den Verein selbst,
  • die im besonderen Maß dem Zweck des Vereins dienen/dienten und dem Zweck des Vereins besonders förderlich sind,
  • die sich in der Verbreitung oder Interpretation buddhistischer Geisteskultur und buddhistischer Denkweise besonders hervorgetan haben,
  • die im Bereich Lebenshilfe besonders professionell und ehrenhaft aufgefallen sind oder
  • die Autoren und Verleger buddhistischer Literatur sind.
  1. Sponsorenmitglieder sind Fördermitglieder, die für mindestens ein Jahr einen zusätzlichen finanziellen Beitrag leisten, der deutlich über dem Mitgliedsbeitrag liegt.
    Sponsorenmitglieder erhalten die Möglichkeit, namentlich auf einer öffentlich zugängigen Sponsorenliste des Vereins genannt zu werden.
  2. Patenmitglieder sind Sponsorenmitglieder, die für mindestens ein Jahr die Patenschaft für eine besonders ausgelobte Leistung übernehmen (z. B. durch Übernahme besonders ausgewiesener Kosten des Vereins). Der damit verbundene finanzielle Beitrag soll deutlich über dem Mitgliedsbeitrag liegen.
2. Der Verein „Kloster der Zuflucht e.V.“

ist eine Gemeinschaft von Menschen, die buddhistische Geisteskultur verbreiten, andere in buddhistischer Denkweise unterweisen und aktive Lebenshilfe leisten.

Wenn Sie die buddhistische Geisteskultur anderen Menschen vermitteln wollen – mit buddhistischem Gedankengut aktiv Hilfe leisten wollen, und wenn Sie beim Aufbau des Klosterprojektes selbst Hand anlegen möchten, dann werden Sie Mitglied im Verein Kloster der Zuflucht.

In dem Verein gibt es verschiedene Mitgliedsarten:

  1. Fördermitglieder
  2. Aktive Mitglieder
  3. Ehrenmitglieder
  4. Sponsorenmitglieder
  5. Patenmitglieder
  6. Klostermitglieder

Wenn Sie sich für die Mitgliedschaft im Verein Kloster der Zuflucht interessieren, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir besprechen mit Ihnen persönlich, welche Mitgliedschaft für Sie am besten passt. kontakt@kloster-der-zuflucht.de