Aktuelles

Vorbereiten eines neuen Standortes

Das Kloster der Zuflucht hat einen neuen Standort im Süden Brandenburgs.

Sobald wir startklar sind, werden auch die Treffen wieder aufgenommen werden.
Wir werden Sie hier informieren.

Und das waren die Themen und Termine der bisherigen sonntäglichen Treffen:

09.02.2020 ⦁ Die Bedeutung von Zen-Buddhismus, Zazen und Koans?

15.12.2019 ⦁ Wer bist du wirklich, was spielst du für eine Rolle?

17.11.2019 ⦁ Was bedeutet die Empfehlung: Im Hier und Jetzt zu leben?

27.10.2019 ⦁ Dein Geist – dein schlimmster Feind

22.09.2019 ⦁ Die richtige Art der Meditation mit umfangreichen Erläuterungen

18.08.2019 ⦁ Die richtige Atemtechnik zur Meditation und in besonderen Situationen

 


Chronologie des Klosterprojektes

31.12 2019: Die überarbeitete Fassung (2.Ausgabe) des E-Books „Buddhismus für Anfänger, Fortgeschrittene und Gottverlassene“ erscheint im Handel. Dieses E-Book ist nun identisch mit der aktuellen Buchfassung.

 

01. Dezember 2019:  Beide Vereine halten jeweils ihre dritte ordentliche Mitgliederversammlung/ Jahreshauptversammlung ab.

 

August 2019: Einladung zu den ersten regelmäßigen Treffen.

 

27. August 2019: Der Verein „Sympathisanten buddhistischer Geisteskultur e.V.“ erhält vom Finanzamt den Freistellungsbescheid – gültig bis 27.08.2024. 

14. August 2019: Der Verein „Kloster der Zuflucht e.V.“ erhält vom Finanzamt den Freistellungsbescheid – gültig bis 14.08.2024. 

 

Juli 2019: Das Buch „Buddhismus für Anfänger, Fortgeschrittene und Gottverlassene“ erscheint als Druckversion im Buchhandel.

 

02. Dezember 2018:  Beide Vereine halten jeweils ihre zweite ordentliche Mitgliederversammlung ab.

 

Dezember 2018:  Beide Vereine erhalten ihre eigenen Konten und Bankverbindungen.

 

Mai 2018: Der gemeinnützige Verein „Kloster der Zuflucht e.V.“ mit Vereinssitz in Berlin wurde am 14.05.2018 unter dem Aktenzeichen VR 36602 B im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg/Berlin eingetragen, und am 08.06.2018 erging an den Verein der Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften, dass der Verein Kloster der Zuflucht e.V. steuerbegünstigten Zwecken dient und die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51,59,60 und 61 AO erfüllt, und nach §5 Abs.1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit ist. Damit gilt der Verein „Kloster der Zuflucht e.V.“ als gemeinnützig.
Auszug aus der Vereinssatzung Kloster der Zuflucht e.V. (PDF 199 KB)

 

März 2018: Der Förderverein „Sympathisanten buddhistischer Geisteskultur e.V.“ wurde kurz zuvor, am 12.03.2018, unter dem Aktenzeichen VR 36465 B im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen, und am 15.06.2018 erging an den Verein der Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften, dass der Verein „Sympathisanten buddhistischer Geisteskultur e.V.“ steuerbegünstigten Zwecken dient und die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51,59,60 und 61 AO erfüllt, und nach §5 Abs.1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit ist. Damit gilt auch der Förderverein „Sympathisanten buddhistischer Geisteskultur e.V.“ als gemeinnützig.
Auszug aus der Satzung Sympathisanten-buddhistischer-Geisteskultur e.V. (PDF 290 KB)


14. Oktober 2017: Vereinsgründung beide Vereine, „Kloster der Zuflucht e.V.“ und „Sympathisanten buddhistischer Geisteskultur e.V.“.

 

November 2016: Das E-Book „Buddhismus für Anfänger, Fortgeschrittene und Gottverlassene“ erscheint im Handel.

 

Möchten Sie einer von uns sein?
Sie sind herzlich eingeladen, sich auf den Seiten zu informieren und uns zu kontaktieren, um mehr über das Projekt und die Menschen, die hinter dieser Idee stehen, zu erfahren.